Für Klimaschutz, der allen nutzt!
Im Klimaplan des Landes Hessen fehlen jedoch soziale Aspekte des Klimaschutzes. Unsere Lösungsvorschläge lauten:
1. Mehr energetische Sanierungen von günstigen Wohnungen und Sozialwohnungen - Modernisierungsumlage reformieren
Menschen im unteren Einkommenssegment leben häufiger in Wohnungen, die in einem schlechten energetischen Zustand sind und einen entsprechend hohen Energiebedarf haben. Durch eine gute Fassadendämmung kann rund ein Drittel der Heizwärme eingespart werden (Verbraucherzentrale Bundesverband 2022). Eine gute Dämmung unterstützt so die Erreichung der Klimaziele und fördert die Gesundheit der Bewohner*innen. Dazu braucht es Förderprogramme und politische Anreize, damit die Sanierungsmaßnahmen nicht zu Mietpreissteigerungen führen, wodurch Armutsbetroffene aus ihrem Zuhause verdrängt werden.
Das Land Hessen ist aufgefordert, mit einem guten Beispiel voranzugehen: Als Mehrheitsgesellschafter der NHW (Nassauische Heimstätte) trägt es einen Wohnungsbestand von rund 59.000 Mietwohnungen in 115 Städten und Gemeinden in Hessen. Gemäß den Vorgaben der Bundesregierung soll der gesamte Gebäudebestand in Deutschland bis 2045 klimaneutral umgestellt werden. Dazu braucht es in Hessen eine entsprechende Förderkulisse, denn aktuell scheint dieses Ziel quasi unerreichbar (vgl. Felix Lüter im Magazin für Stadtentwicklung, Flächen- und Immobilienmanagement, 1/23). Im Kontext der Abwendung von Wohnungskündigungen aufgrund von Nachforderungen bei den Nebenkostenabrechnungen hat die Landesregierung gezeigt, dass sie mit den großen hessischen Wohnungsgesellschaften verbindliche Absprachen treffen kann. Dieses Kündigungsmoratorium begrüßen wir sehr und appellieren an die Landesregierung kommunale und landeseigene Wohnbaugesellschaften bei ihren Bemühungen insbesondere bei der energetischen Sanierung von Immobilien in den Energieklassen F, G und H zu unterstützen (das sind etwa 14,32 Mio. Haushalte, gemäß den Schätzungen von Haus & Grund), die besonders häufig von Menschen im unteren Einkommenssegment bewohnt werden.
Knapp zwei Drittel der Mietwohnungen und -häuser in Deutschland werden durch private Vermieter*innen gestellt (IW-Auswertung der Daten des sozio-ökonomischen Panels 2019). Doch die wenigsten erwirtschaften dadurch höhere vier- oder fünfstellige Beträge und sind mit hohen finanziellen und bürokratischen Hürden konfrontiert, wenn energetische Sanierungen anstehen. Die Caritas in Hessen fordert deshalb ein Landesprogramm für die energetische Sanierung von bezahlbaren Wohnungen, denn nur so kann die Sanierungsquote deutlich erhöht werden - und nur so nähern wir uns den Klimazielen von Land und Bund.
Momentan dürfen acht Prozent der Sanierungskosten zeitlich unbefristet auf die Mieter*innen umgelegt werden, wozu auch der Einbau von Aufzügen oder eine Gartenumgestaltung zählt. Wir setzen uns für eine warmmietenneutrale und befristete Modernisierungsumlage ein, so dass eine Kostenneutralität für Mieter*innen erreicht wird. Wir fordern die hessische Landesregierung deshalb auf, sich auf Bundesebene für eine gemeinwohlorientierte Reform des § 559 BGB (Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen) einzusetzen.
2. Klimaschutz muss in die Landesrahmenvereinbarungen aufgenommen werden
Als gemeinnützig anerkannte Leistungserbringer der Wohlfahrtspflege stehen wir vor der Herausforderung, die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in unseren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe und Eingliederungshilfe zu finanzieren. Dazu müssen die notwendigen Investitionskosten anerkannt und eine verlässliche Refinanzierung sichergestellt werden. Denn eine klimagerechte Sanierung darf nicht dem Wirtschaftlichkeitsprinzip widersprechen. Die Mittel aus der Regelfinanzierung reichen dazu nicht aus oder sind anderweitig zweckgebunden. Förderprogramme sind hingegen befristet und erlauben keine längerfristige und kontinuierliche Finanzierung der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen.
Investitionen in den Klimaschutz müssen ein Bestandteil der hessischen Landesrahmenverträge werden und die entsprechenden Klimastandards bei Neu- und Ersatzbauten sowie die Kostenrichtwerte angepasst werden. Damit würden die Vertragsparteien dazu verpflichtet die gesetzlich vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen und die Refinanzierung notwendiger investiver Maßnahmen (energetische Sanierungen, z.B. Einbau von Wärmepumpen) sicherzustellen. Dies gilt auch für betriebliche Kosten, z.B. eine klimafreundliche Verpflegung in den Einrichtungen (z.B. ein saisonales, regionales und biologisches Angebot).
3. Aufbau nachhaltiger Mobilitätskonzepte
Die Caritas in Hessen fordert den deutlichen Ausbau des hessischen ÖPNV-Angebots insbesondere im ländlichen Raum, bei dem unterschiedliche flexible Verkehrsmittel flächendeckend, gut vernetzt, niedrigschwellig und barrierefrei nutzbar sind. Die Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere im ländlichen Raum, ist klimapolitisch dringend notwendig und kommt auch in sozialpolitischer Hinsicht denjenigen zugute, die sich z.B. kein Auto leisten können.
Vor diesem Hintergrund sind das Deutschlandticket und der bundesweit gültige "hessenpass mobil" für 31 Euro wichtige Maßnahmen, die wir begrüßen.
Wir fordern, dass der "hessenpass mobil"
• auch für Menschen in einer Berufsausbildung zur Verfügung steht
• ein monatlicher Erwerb am Schalter möglich ist und nicht nur eine Abo-Bestellung