Bericht zum Fachaustausch
Ausgangspunkt dieser Veranstaltung war die einstimmige Meinung der Geschäftsführer/-innen der Caritasverbände in Hessen, der Jugendberatung und -hilfe e. V. Frankfurt, des Deutschen Ordens und der Kreuzbundverbände Fulda, Limburg und Mainz dass man sich über Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Suchthilfe informieren und auf notwendige Veränderungen einstellen sollte.
Nach einer Begrüßung durch die Vorsitzende der Caritas Landesarbeitsgemeinschaft Sucht, Frau Barbara Handke, führte Herr Konstantin Loukas ins Thema ein.
Anhand alltäglicher Gespräche und Rückmeldungen gab er den Vortragenden und Teilnehmer/-innen einige Leitfragen mit auf den Weg. Wie wird man in Zukunft mit den in der Vergangenheit entwickelten sogenannten Sonderwelten umgehen, in denen behinderte Menschen versorgt und begleitet wurden? Wird das Thema der Inklusion eine Modeerscheinung sein oder werden die Inhalte nachhaltig verfolgt und umgesetzt?
Herr Winfried Kron, Leiter der Stabsstelle UN-Behindertenrechtskonvention des Hessischen Sozialministeriums, stellte in seinem Vortrag die Bedeutung und Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention vor und schilderte die Schwierigkeiten und Fortschritte bei der Umsetzung in Hessen. Das seit dem 01.06.2009 ratifizierte Bundesgesetz soll das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen berücksichtigen und durchsetzen helfen. Dazu gehört neben dem Abbau von Barrieren die Neugestaltung der Beteiligungsmöglichkeiten von behinderten Menschen und Behindertenverbänden in Gremien und die Überprüfung und Überarbeitung von Landesnormen.
In sechs Modellregionen in Hessen (Werra-Meißner Kreis/Kommunaler Aktionsplan, Landkreis Gießen/Bewusstseinsbildung in Dorfgemeinschaften, Lahn-Dill-Kreis/Freizeit, Kultur und Sport, Landkreis Groß-Gerau/Passgenaue Vermittlung in Arbeit, Stadt Wiesbaden/Barrierefreie Verwaltung und Bescheide, Stadt Hochheim am Main/Inklusionsleitfaden für den öffentlichen und privaten Bereich) sollen zu unterschiedlichen Schwerpunkten in den nächsten zwei Jahren Erfahrungen zusammengetragen und Neuerungen erarbeitet werden.
In dem anschließenden Gespräch wurden Fragen zur Definition von Behinderung diskutiert und Fragen nach der Schnelligkeit/Langsamkeit der Umsetzung und der Beteiligung von Betroffenen und Verbänden gestellt.
Dr. Andreas Jürgens, Erster Beigeordneter beim Landeswohlfahrtsverband, stellte nach einer Pause die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention heraus, deren Umsetzung sich der Landeswohlfahrtsverband zum Ziel gemacht hat.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist die erste international geltende Konvention für Behinderte, auf die die Betroffenen selbst haben Einfluss nehmen können und in deren Artikel behinderte Menschen sowohl geschützt und geachtet wie gefördert werden sollen. Ziel der Konvention ist es, behinderten Menschen zu ermöglichen ihre Rolle als Bürger gleichberechtigt wahrnehmen zu können. Wichtige Rahmenbedingungen sieht Dr. Jürgens darin, dass eine Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft gefördert werden muss, dass Leistungserbringer und Leistungsberechtigte ihre Erfahrungen in Gespräche mit dem Landeswohlfahrtsverband einbringen um auf erkennbare Bedarfe reagieren zu können.
Der Landeswohlfahrtsverband sieht in den Bereichen des Wohnens, der Tagesstrukturierung und Arbeitsplatzsicherung eine Flexibilisierung vor. Ziel ist es punktgenaue Angebote zu entwickeln und jeden so zu fördern, wie er und sie es individuell benötigt. Einer Sozialraumorientierung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.
Zum Abschluss konnte darauf hingewiesen werden, dass man sich zu Fragen der Inklusion sowohl an den Landeswohlfahrtsverband Hessen wie für Fragen zu Netzwerkpartnern und Best Practice Beispielen an Herrn Kron vom Hessischen Sozialministerium wenden kann.
02.05.2013
Ulrike Steffgen
Geschäftsführerin der Caritas Landesarbeitsgemeinschaft Sucht