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Pressemitteilung

Ein wichtiger und richtiger Schritt

Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zu – Gesetz erlangt Gültigkeit – Caritas im Bistum Fulda begrüßt diese Entscheidung

Erschienen am:

19.02.2025

  • Beschreibung
Beschreibung

Symbolbild, Hände eines Mannes fixieren Hände einer FrauDas Pressebild symbolisiert die Gewalt von Männern gegen Frauen, die oft im häuslichen Umfeld stattfindetHryshchyshen_Serii_shutterstock

Fulda, Wiesbaden, Berlin (cif). Ein großes gesellschaftliches Problem auch in Deutschland ist die Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch Männer - im Jahr 2023 wurden, so listet es die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen auf, 180.000 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, in Hessen knapp 10.000. Dabei geht man von einer hohen Dunkelziffer aus, denn viele Fälle von häuslicher Gewalt werden gar nicht angezeigt.

Nun gibt es endlich ein Gesetz in Deutschland, das Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem für die Opfer von Gewalt schafft: Das Gewalthilfegesetz, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Ampelregierung ausgearbeitet worden war, drohte nach dem Zerbrechen der Regierung zu scheitern. Nun haben ihm im Januar der Bundestag und Mitte Februar der Bundesrat mehrheitlich doch zugestimmt.

"Wir sind sehr froh, dass dieses Gesetz nun existiert", erläutert der Fuldaer Diözesan-Caritasdirektor Dr. Markus Juch, zugleich stellvertretender Vorsitzender der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen. "Bisher fehlen eine ausreichende Zahl an Plätzen in Frauenhäusern, und die Beratungsstellen kommen ebenfalls nicht hinterher, die entsprechenden Hilfe-Ersuchen aufzuarbeiten. Im Rahmen der neuen Gesetzeslage - werden sich die Institutionen zur Hilfe besser aufstellen können, denn mit dem Gesetz wurde ein Rechtsanspruch zur Beratung und Hilfe ab dem Jahr 2032 gesetzlich verankert!"

Das neue Gesetz soll Frauen und ihre Kinder vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schützen, soll die Möglichkeit zur Intervention bei Gewalt bieten, die Folgen der Gewalt mindern, und es sind auch präventive Maßnahmen vorgesehen. "Auch das erachten wir als sehr wichtig, dass dank des neuen Gesetzes nun auch Vorbeugung ein größeres Gewicht erhält, um zu helfen, bevor es überhaupt zur Gewalt kommt", so Juch in seiner abschließenden Betrachtung. "Die Caritas wird die weitere Entwicklung aufmerksam betrachten und ihre Beratungsstellen selbstverständlich gerne in das neu ausgerichtete Hilfesystem gegen häusliche Gewalt integrieren."

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Christian Scharf
Dr. Christian Scharf
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Michaela Möller
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