Wiesbaden 13.07.2023. Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser in Hessen (AkKH)
begrüßt die auf politischer Ebene jetzt verabredeten Eckpunkte für eine Krankenhausreform, da nun ein Zwischenergebnis vorliegt und der notwendige Reformprozess über die parlamentarische Sommerpause nicht ins Stocken gerät. "Bedauerlich ist allerdings, dass angesichts der finanziellen Nöte der Krankenhäuser wohl kurzfristig keine Hilfen zu erwarten sind", so Dr. Markus Juch, AkKH-Vorstandsvorsitzender.
"Die ökonomische Situation der Krankenhäuser ist nach Corona-Pandemie, Energiepreisschock und Jahren ungenügender Investitions-Refinanzierung angespannt. Eine Reform im Blindflug mit Insolvenzen von Häusern, die für die Versorgungssicherheit unbedingt gebraucht werden, darf sich Deutschland nicht leisten", erläutert Hubert Connemann, AkKH-Geschäftsführer. Wie viele Krankenhäuser die mehrjährige budgetneutrale Konvergenzphase, die voraussichtlich 2026 beginnen soll, überhaupt erleben werden, bleibt offen.
Der Bund muss nach der vorläufigen Einigung den Kliniken jetzt schnell mit nachhaltigen Finanzhilfen unter die Arme greifen. Tut er das nicht, sind insbesondere freigemeinnützige Krankenhäuser gefährdet. Im Gegensatz zu öffentlichen Kliniken wird ihr Defizit in der Regel nicht von den Kommunen aufgefangen. Ein hilfreicher Ansatz wäre es hier, so Connemann, die Personaltarifsteigerungen und tarifliche Bindung im Krankenhaus als wirtschaftlich anzuerkennen und dafür endlich eine regelhafte und verbindliche Refinanzierung im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) zu verankern.
Inwieweit die mit der Krankenhausreform verfolgten drei Ziele
1. Gewährleistung von Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge),
2. Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie
3. Entbürokratisierung
realistisch zu erreichen sein werden, so das erste AkKH-Resümee, bleibt abzuwarten.
Auch wenn die Ausführungen zu den Sektorenübergreifenden Versorgern im Eckpunktepapier
umfänglich ausfallen, sind die Konturen dieser Einrichtungen, die die Versorgungssicherheit gerade in ländlichen Regionen gewährleisten sollen, nur schemenhaft erkennbar. "Das Grundproblem der strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhausbetriebskosten bleibt weiterhin ungelöst. Auch vermisst wird eine eindeutige Verpflichtung der Länder zu einer auskömmlichen Investitionsfinanzierung. Bei vielen Detailfragen bleibt das Eckpunktepapier vage und kann daher noch nicht eindeutig bewertet werden. Hier bleibt das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, das wir gerne mit unserer Erfahrung in der Gesundheitsversorgung und der Krankenhausfinanzierung konstruktiv begleiten wollen", sind sich Juch und Connemann einig.
Stichwort "Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser":
Die 15 in der Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser in Hessen (AkKH) vereinigten Krankenhausstandorte übernehmen in Hessen eine zentrale Funktion im medizinischen Versorgungssystem. Um den ständig wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Krankenhäuser schnell und effizient auf Veränderungen im Gesundheitssystem reagieren.
Die menschliche Sorge um die Kranken gehört zum Kern der christlichen Botschaft und ist Bestandteil des kirchlichen Auftrags. Das Besondere der katholischen Krankenhäuser ist ihre Orientierung am christlichen Menschenbild, jeder Mensch wird in seiner Einzigartigkeit und mit seiner individuellen Würde berücksichtigt.
Die Ordenskrankenhäuser blicken zum Teil auf eine lange Geschichte zurück, denn die Sorge um Kranke und Pflegebedürftige gehört zu den ältesten Aufgaben der kirchlichen Caritas. Die katholischen Krankenhäuser im Bistum Limburg sind die wesentlichen Eckpfeiler einer wohnortnahen Versorgung. Sie arbeiten wirtschaftlich und investieren in eine medizinische und pflegerische Versorgung auf höchstem Niveau. Sie sichern die Grundversorgung und setzen Akzente in ihrem Versorgungsangebot.